Die rechtlichen Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit in Deutschland

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Technik und des Designs, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. In Deutschland und der gesamten Europäischen Union sind verschiedene Richtlinien, Verordnungen und Gesetze in Kraft, die sicherstellen sollen, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen haben.

BITV 2.0: Der deutsche Standard Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist ein zentrales Element der deutschen Gesetzgebung zur digitalen Barrierefreiheit. Sie setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 um und gilt für Websites, Apps, Intranets, Extranets und elektronische Verwaltungsabläufe. Die BITV 2.0 fordert, dass zentrale Navigationsangebote, Formulare und andere interaktive Prozesse auf Websites ein hohes Maß an Barrierefreiheit erfüllen, teilweise über die Anforderungen der WCAG Level AAA hinaus.

EN 301 549: Die europäische Dimension Die europäische Norm EN 301 549 legt die Anforderungen für die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologie-Produkten und -Dienstleistungen fest. Sie bildet die Grundlage für nationale Vorschriften und ist eng mit der EU-Richtlinie 2016/2102 verknüpft, die den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen regelt.

WCAG: Internationale Richtlinien Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien für Barrierefreiheit, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Sie definieren drei Prioritätsstufen (A, AA, AAA) und wurden zuletzt mit der Version 2.2 aktualisiert, die bis Ende 2023 in die EN 301 549 integriert werden soll.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das den European Accessibility Act in deutsches Recht umsetzt, verpflichtet erstmals auch die Privatwirtschaft, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden.

Die rechtlichen Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit sind komplex, aber von entscheidender Bedeutung, um eine inklusive digitale Gesellschaft zu fördern. Sie stellen sicher, dass digitale Angebote so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten.

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